Verbiss
- Zur Äsung vieler Pflanzenfresser gehören die Knospen und Triebe von Bäumen
- Verbiss vom Schalenwild oder Wildkaninchen gehört zu den forstwirtschaftlichen Schäden,
- die nach der gesetzlichen Wildschadensregelung von der Jagdgenossenschaft ersetzt werden müssen,
- die Schadensregelung aber häufig vom Jagdpächter im Pachtvertrag übernommen worden ist.
- Ersetzt müssen aber nur Schäden an den Hauptbaumarten werden.