
Jagdausübungsberechtiger
- In verpachteten Revieren der Pächter
- Der Eigenjagdbesitzer (Bedingung: Jahresjagdschein und willens die Jagd auszuüben)
- Der Eigenjagdbesitzer ohne Jagdschein mit angestelltem Jäger
- Die Jagdgenossenschaft mit angestelltem Jäger