Fangschuss
Schuss auf verletztes oder krankes Wild, um es tierschutzgerecht zu erlösen
- Enfernung sollte so gewählt werden, dass das Tier durch die Annäherung des Jägers nicht unnötig beunruhigt wird
- Schuss im Nacken oder in der Kammer
- Schrotschuss kann recht zweckmäßig und tierschutzgerecht sein, ist aber in Deutschland verboten (Sachliches Verbot §19 BJG)
- Neben der Büchse darf auch die Kurzwaffe verwendet werden
- auf Schalenwild, das sich nicht mehr fortbewegen kann, müssen dabei mindestens E 0 200 Joule gegeben sein (Sachliche Verbote § 19 BJG)