Reiher
Zu den Reihern gehören :
- Graureiher (Ardea cinerea),
- Silberreiher (Ardea alba) und
- Nachtreiher
- Seidenreiher
- Purpurreiher
- Rohrdommel (Botaurus stellaris) .
- Der Graureiher unterliegt dem Jagdrecht und
- darf in Bayern bejagt werden vom 16.09. - 31.10. und
- nur im Umkreis von 200 Metern m geschlossene Gewässer im Sinne des Fischereigesetzes.
zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern