Murmeltier
- Das Murmeltier unterliegt dem Jagdrecht (§ 2 BJG), ist aber ganzjährig geschont. Es lebt in den Hochlagen, oberhalb der Baumgrenze, sehr gesellig in Baukolonien, ist tagaktiv und ein echter Winterschläfer.
- Murmeltier:
- unterliegt dem Jagdrecht
- Ganzjährig geschont
- Nagetier
- Familie der Hörnchen (Erdhörnchen)
- Bär, Katz und Aff
- Bis 7 kg schwer
- Lebensraum/ Lebensweise:
- Hochlagen, oberhalb der Baumgrenze
- Baukolonien
- tagaktiv
- Echter Winterschläfer
- Oktober - April
- Herabsetzen der Körperfunktionen
- Bau auspolstert, von innen verschlossen
- Erwachen (Temperatur unter +5°)
- Nahrung: Gräser und Kräuter
- Fortpflanzung: polygam
- mit 3 – 4 Jahren geschlechtsreif
- Paarung im Mai im Winterbau
- Ca. 34 Tage Tragezeit
- 2 - 5 nackte und blinde Junge/Nesthocker
- Säugezeit mind. 2 Monate
- Mit 2 Jahren erwachsen
- Lautäußerungen: Scharfer Pfiff bei Gefahr
- Bejagung: Einzelabschuss beim Ansitz (Kugel)
- Hauptfeind: Steinadler
- Mankeischmalz: Kortisonhaltig