Brauchbare Jagdhunde
Der Gesetzgeber schreibt für folgende Jagdarten die Verwendung brauchbarer Hunde in genügender Anzahl vor:
- Suchjagd
- Treibjagd
- Drückjagd
- Riegeljagd
- Jagd auf Wasserwild in und an Gewässern
- Bei jeder anderen Jagdart, wenn eine Nachsuche notwendig ist
In Bayern gilt der Hund als brauchbar, wenn er die Brauchbarkeitsprüfung (Durchführung obliegt dem Bayerischen Jagdverband) bestanden hat.
Allerdings gibt es auch Hundeprüfungen die die Brauchbarkeitsprüfung ersetzen.
