Brauchbare Jagdhunde

Brauchbare Jagdhunde

 

Der Gesetzgeber schreibt für folgende Jagdarten die Verwendung brauchbarer Hunde in genügender Anzahl vor:

In Bayern gilt der Hund als brauchbar, wenn er die Brauchbarkeitsprüfung (Durchführung obliegt dem Bayerischen Jagdverband) bestanden hat.

Allerdings gibt es auch Hundeprüfungen die die Brauchbarkeitsprüfung ersetzen.

Weitere Begriffserklärungen:

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