Forstliches Gutachten
zum Zustand der Waldverjüngung
(auch Vegetationsgutachten genannt) wird alle 3 Jahre für alle Hegegemeinschaften vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgestellt
- es basiert auf einer Vebissaufnahme
zum Zustand der Waldverjüngung
(auch Vegetationsgutachten genannt) wird alle 3 Jahre für alle Hegegemeinschaften vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgestellt
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