Wildernde Katzen

 

Katzen gelten in Bayern als wildernd:

  • Wenn sie sich weiter als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt aufhalten
  • Sie dürfen dann im Revier des Jagdausübungsberechtigten vom zum Jagdschutz- berechtigten getötet werden
  • In einer Lebendfalle gefangene Hauskatzen müssen allerdings dem Besitzer zurückgegeben werden.

Weitere Begriffserklärungen:

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J K  L  M  N  O  P  R  S  Sch  St  T  U  V  W  Z
  

Ihr Partner für die Ausbildung zum Jäger:

Weitere Begriffserklärungen:

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J K  L  M  N  O  P  R  S  Sch  St  T  U  V  W  Z
  

Ihr Partner für die Ausbildung zum Jäger:

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.