Wildernde Katzen
Katzen gelten in Bayern als wildernd:
- Wenn sie sich weiter als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt aufhalten
- Sie dürfen dann im Revier des Jagdausübungsberechtigten vom zum Jagdschutz- berechtigten getötet werden
- In einer Lebendfalle gefangene Hauskatzen müssen allerdings dem Besitzer zurückgegeben werden.
