Jagdgast

Jäger, der die Jagd in einem fremden Revier auf Einladung des Revierinhabers (dem Jagdausübungsberechtigten) ausübt

Er darf die Jagd nur ausüben in Begleitung:

  • des Revierinhabers
  • bzw. des Jagdaufsehers
  • oder im Besitz eines entgeltlichen oder unentgeltlichen Begehungsscheines

Weitere Begriffserklärungen:

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