Hegeschau
- in Bayern gesetzlich geregelte Veranstaltung (AVBayJG § 32 ff.)
- zur Überprüfung der Abschussplanerfüllung gemäß Abschussplan.
- Beurteilung inwieweit die gesetzliche Vorgabe der Bejagung gemäß der Alterstruktur des Wildes erfüllt worden ist.
Ablauf:
- Die untere Jagdbehörde legt Ort und Zeitpunkt der Hegeschau im Zusammenwirken mit dem Forstamt fest.
- Die Durchführung und Bezahlung obliegt der örtlichen Jägerschaft (Kreisverbände des BJV)
- Jäger bringen verpflichtend alle Trophäen (die Geweihe der männlichen Stücke aus dem abgelaufenen Jagdjahr .
- Beurteilung der Trophäe (Alter)
- Bekanntgabe der Ergebnisse