Wildernde Hunde

 

Ein Hund gilt in Bayern als wildernd:

 

Folgende wildernde Hunde dürfen nicht erlegt werden:

  • Jagd-, Dienst-,Blinden- und Hirtenhunden
  • Wenn sie als solche kenntlich sind
  • Solange sie von der führenden Person zum Dienst verwendet werden
  • Oder sich im Rahmen ihres Dienstes der Einwirkung des Führers entzogen haben

Weitere Begriffserklärungen:

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J K  L  M  N  O  P  R  S  Sch  St  T  U  V  W  Z
  

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