Wildernde Hunde
Ein Hund gilt in Bayern als wildernd:
- Wenn der Hund erkennbar dem Wild nachstellt
- Und es auch gefährden kann
- Tötung im Revier des Jagdausübungsberechtigten im Rahmen des Jagdschutzes
Folgende wildernde Hunde dürfen nicht erlegt werden:
- Jagd-, Dienst-,Blinden- und Hirtenhunden
- Wenn sie als solche kenntlich sind
- Solange sie von der führenden Person zum Dienst verwendet werden
- Oder sich im Rahmen ihres Dienstes der Einwirkung des Führers entzogen haben
