V
Verbiss
- Abb. : Leittriebverbiss einer Fichte
- Verbiss vom Schalenwild gehört zu den forstwirtschaftlichen Schäden,
- die nach der gesetzlichen Wildschadensregelung von der
- Jagdgenossenschaft ersetzt werden müssen, die Schadensregelung
- aber häufig vom Jagdpächter im Pachtvertrag übernommen worden ist.
- Ersetzt werden müssen aber nur Schäden an den Hauptbaumarten
Verklüften
- ein Bauhund hat sich im Bau "verklüftet",
- wenn er sich nicht mehr aus ihm befreien kann.
- Dann muss er ausgegraben werden
Verlorensuche
- Arbeit nach dem Schuss. Niederwild wird vom Jagdhund gesucht.
zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern
Vogelbeere
Vogelkirsche
- schnellwüchsig
- lichtbedürftig
- Wertholzproduktion
- intensive Pflege notwendig