Fallenjagd
Die Fallenjagd ist in Bayern erlaubt,
- für Jäger und Nichtjäger,
- wenn ein Fallenkurs absolviert worden ist
- nur mit Fallen,
- die entweder sofort tötend sind
- oder unversehrt lebend fangen (§ 19 BJG)
- Fangen darf man ohne besondere behördliche Erlaubnis nur
- Raubwild und Wildkaninchen.
Vorteile:
- ganztägig auch nachts einsetzbar
- vermeidet Jagddruck
Nichtjäger
- brauchen die Erlaubnis von der Jagdbehörde
- nach Vorlage der Bestätigung eines absolvierten Fallenkurses
- Fallenjagd nur in der eigenen befriedeteten Fläche erlaubt