Biber
(Castor fiber)
- Biber unterliegen in Bayern nach wie vor dem Naturschutzrecht,
- sind aber aufgrund der Biberverordung unter bestimmten Umständen zum Abschuss freigegeben.
- Das heißt: Jeder einzelne Biber, der erlegt werden soll, muss von der unteren Naturschutzbehörde freigegeben werden,
- die dann damit auch einen bibererfahrenen Jäger beauftragt.
- Der muss sich dann mit dem Jagdausübungsberechtigten ins Benehmen setzen.
Biber:
Unterliegt dem Naturschutzrecht
Aber Biberverordnung
Vom 01.09. – 15.03.
Erleger braucht erforderliche Kenntnisse
Von der Naturschutzbehörde bestellt
Aber: ins Benehmen setzen mit Jagdausübungsberechtigtem
Kaliber 6,5 mm E 100 = 2000 Joule
Fangschuss: E 0 = 200 Joule
Bis 40 cm lange Kelle, waagrecht abgeplattet, mit Schuppen besetzt
Bis 25 kg schwer
Schwimmhäute zwischen Hinterzehen
Bis zu 23.000 Haare pro Quadratzentimeter
Taucht bis zu 20 Minuten lang
Bibergeil (Reviermarkierung)
Lebensraum/Lebensweise:
Ans Wasser (Fließ- oder Stehgewässer) gebunden, semiaquatisch
Verändert seinen Lebensraum – Biberdämme
Biberburg – Eingang unter Wasser- Nest über der Wasseroberfläche
Nahrung: Gräser, Kräuter, Zweige und Rinde von Laubhölzern
Fällt Bäume
Nahrungsvorrat
Fortpflanzung: monogam
Hauptpaarungszeit: Januar/Februar
Tragzeit: ca. 106 Tage
2-4 sehende und behaarte Junge
Säugezeit ca. 2 Monate