Jagdschutz
Jagdschutz umfasst den
Schutz des Wildes vor
- Wilderern
- Futternot
- Wildseuchen
- wildernden Hunden und Katzen
- Feinden allgemein, soweit sie nicht nach dem Naturschutzgesetz besonders geschützt sind
und die
Sorge dafür, dass die Gesetze zum Schutz des Wildes und der Jagd auch eingehalten werden
Jagdschutzberechtigte
- Revierinhaber
- bestätigte Jagdaufseher
- Jagdgäste (nur eingeschränkt)
- Polizei
