Jagdschutz

Jagdschutz umfasst den

Schutz des Wildes vor

  • Wilderern
  • Futternot
  • Wildseuchen
  • wildernden Hunden und Katzen
  • Feinden allgemein, soweit sie nicht nach dem Naturschutzgesetz besonders geschützt sind

und die

Sorge dafür, dass die Gesetze zum Schutz des Wildes und der Jagd auch eingehalten werden

 

Jagdschutzberechtigte

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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