Jagdaufseher

  • Besonders erfahrene Jäger 
  • (in der Regel nachgewiesen durch die Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang) 
  • können von der Jagdbehörde als Jagdaufseher für ein bestimmtes Revier bestätigt werden. 
  • Der bestätigte Jagdaufseher erhält von der Behörde einen Dienstausweis mit Lichtbild und eine Dienstmarke und ist jagdschutzberechtigt.
  • Ist dieser bestätigte Jagdaufseher Berufsjäger oder forstlich ausgebildet so gilt er als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft 
  • und hat in diesem Revier volle polizeiliche Befugnisse mit erweitertem Waffengebrauch.

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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