Jagdaufseher
- Besonders erfahrene Jäger
- (in der Regel nachgewiesen durch die Teilnahme an einem Jagdaufseherlehrgang)
- können von der Jagdbehörde als Jagdaufseher für ein bestimmtes Revier bestätigt werden.
- Der bestätigte Jagdaufseher erhält von der Behörde einen Dienstausweis mit Lichtbild und eine Dienstmarke und ist jagdschutzberechtigt.
- Ist dieser bestätigte Jagdaufseher Berufsjäger oder forstlich ausgebildet so gilt er als Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft
- und hat in diesem Revier volle polizeiliche Befugnisse mit erweitertem Waffengebrauch.
