Jagdrechtliche Änderungen betreffend Nil- und Rostgänse ab 1.September 2025

Dass man in Bayern die Nilgänse ins Jagdrecht aufgenommen hat, war eine gute  und richtige Entscheidung. Sie führte dazu, dass etwa in Bayern eben nicht Unmassen von Nilgänsen selbst in den Freibädern, anders als in anderen Bundesländern, unzumutbare Verschmutzungen  verursachten. Das Wildbret ist gut verwertbar und allein schon daher eine ethische Rechtfertigung die Tiere ins Jagdrecht aufzunehmen.

Jetzt auch die gebietsfremde Rostgans ins Jagdrecht aufzunehmen, ist nur zu begrüßen.

Allerdings Nilgänse ganzjährig bejagen zu lassen, ohne Rücksicht auf führende Elterntiere und Brutzeiten, nur weil es sich um eine  gebietsfremde Art handelt, halte ich für unverständlich und im Sinne des Tierschutzes für untragbar.

Dass es sich um eine inasive Art handelt, kann ich aus meiner jagdlichen  und naturschützerischen Sicht nicht erkennen.

Martin Kästl sen.

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