Klimawandel und Artenkrise

Was ist für uns, die Menschheit, gefährlicher?

Nach Auskunft von Wissenschaftlern ist es die Artenkrise.

Im Kampf gegen den Klimawandel geht es eigentlich nur darum, wie wir später leben.

Im Kampf gegen die Artenkrise geht es darum, ob wir als Menschheit auf diesem Planeten überleben können.

Was heißt das für den Wald der Zukunft?

Ist das sogenannte Vegetationsgutachten, dem eine Verbissaufnahme  vorausgeht. Also wieviel Prozent der jungen Bäume sind verbissen. Muss der Abschussplan erhöht werden, um unsere Wälder gegen den Klimawandel zu wappnen.

Ist das eigentlich noch so wichtig?

Jäger, aber auch die Inhaber des Jagdrechts (also die Grundeigentümer), haben die Pflicht unser Wild zu hegen.

Das beinhaltet aber auch (§1 des Bundesjagdgesetz) die Schaffung und Sicherung seiner Lebensgrundlagen.

Daher wünschte ich mir statt eines Vegetationsgutachten ein Biodiversitätsgutachten.

Es sollte darum gehen:

Wo hat sich der Lebensraum unseres Wildes, damit aber auch unzertrennlich aller Lebewesen verbessert oder verschlechtert? 

Stichpunkte: Wieviel Totholz lassen wir im Wald liegen? Wo ist eine ordentlich Waldrandgestaltung durchgeführt worden. Sind neue Hecken angelegt worden? Inwieweit ist ein naturnaher Waldbau durchgeführt worden: Naturverjüngung statt Pflanzung, lichte Wälder, Einzelstammnutzung. 

Oder halten wir Menschen immer noch am Leitprinzip "Gewinnmaximierung"  für wirtschaftliches Handeln fest?

Den Elterntierschutz bitte wichtiger nehmen!

07.02.2026

"In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden. "

Allerdings kann diese Vorschrift, vor allem für sogenannte invasive Arten aufgehoben werden.

In Bayern trifft dies Marderhund, Waschbär, Wildkaninchen und jetzt auch die Nilgans.

Das widerspricht doch in jeder Hinsicht dem Tierschutz.

Jungtiere verhungern zu lassen, ist für mich ein unentschuldbarer Verstoß gegen den Tierschutz. Muss das sein?

Marderhunde, Waschbären und die Nilgans ins Jagdrecht aufzunehmen, ist eine gute und wichtige Maßnahme.

 Jungtiere verhungern zu lassen geht aber gar nicht!

 

Martin Kästl sen.
 

Jagdrechtliche Änderungen betreffend Nil- und Rostgänse ab 1.September 2025

Dass man in Bayern die Nilgänse ins Jagdrecht aufgenommen hat, war eine gute  und richtige Entscheidung. Sie führte dazu, dass etwa in Bayern eben nicht Unmassen von Nilgänsen selbst in den Freibädern, anders als in anderen Bundesländern, unzumutbare Verschmutzungen  verursachten. Das Wildbret ist gut verwertbar und allein schon daher eine ethische Rechtfertigung die Tiere ins Jagdrecht aufzunehmen.

Jetzt auch die gebietsfremde Rostgans ins Jagdrecht aufzunehmen, ist nur zu begrüßen.

Allerdings Nilgänse ganzjährig bejagen zu lassen, ohne Rücksicht auf führende Elterntiere und Brutzeiten, nur weil es sich um eine  gebietsfremde Art handelt, halte ich für unverständlich und im Sinne des Tierschutzes für untragbar.

Dass es sich um eine inasive Art handelt, kann ich aus meiner jagdlichen  und naturschützerischen Sicht nicht erkennen.

Martin Kästl sen.

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