Saufang
Ein Saufang ist eine spezielle Fanganlage zum Lebendfang von Schwarzwild (Wildschweinen), meist mit dem Ziel, ganze Rotten zu fangen und anschließend tierschutzgerecht zu erlegen. Er wird in Bayern vor allem als Instrument zur Bestandsregulierung und zur Vorbeugung gegen die Afrikanische Schweinepest (ASP) eingesetzt.
Rechtliche Situation in Bayern
- Saufänge sind grundsätzlich zulässig, aber genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die zuständige untere Jagdbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt).
- Der Revierinhaber muss einen Antrag stellen und die geplante Bauweise beschreiben. Bayern erkennt insbesondere die vom Thünen-Institut geprüften und als tierschutzgerecht bewerteten Fangsysteme an.
- Die Anlage muss den Anforderungen des Tierschutzes und der Weidgerechtigkeit entsprechen. Ziel ist, Verletzungen und unnötigen Stress der Tiere zu vermeiden.
- Mobile und stationäre Saufänge sind möglich. Stationäre Anlagen sind meist größer und sollen möglichst ganze Rotten fangen; mobile Anlagen können flexibel umgesetzt werden.
Praktische Durchführung
Typischerweise werden die Wildschweine über längere Zeit an die Anlage gewöhnt. Erst wenn möglichst die gesamte Rotte im Fang ist, wird das Tor geschlossen. Anschließend erfolgt die Erlegung durch Jäger. Befürworter sehen darin eine sehr effiziente Methode mit geringem Störungsdruck; Kritiker verweisen auf mögliche Stresssituationen für die gefangenen Tiere und fordern hohe fachliche Standards.
Kurzfassung
In Bayern sind Saufänge legal, aber nur mit behördlicher Genehmigung und unter Einhaltung strenger tierschutz- und jagdrechtlicher Vorgaben. Sie gelten als wichtiges Instrument zur Schwarzwildregulierung, insbesondere im Zusammenhang mit der ASP-Prävention.

