Hege
- Mit diesem Begriff werden im Jagdrecht Maßnahmen zusammengefasst, die die Lebensgrundlage von Wild betreffen und verbessern.
- Die Pflicht zur Hege ist untrennbar mit dem Recht zu jagen verbunden.
- Das Bundesjagdgesetz formuliert im §1 das Ziel der Hege
- als Schaffung und Erhaltung eines artenreichen gesunden Wildbestandes,
- der allerdings den landschaftlichen und landeskulturellen Bedingungen angepasst sein muss.
- Dazu gehört aber auch die Sicherung und Schaffung der Lebensräume und Lebensgrundlagen des Wildes.