Jahresjagdschein
gilt ab dem Tag der Ausstellung bis zum Ende des Jagdjahres, berechtigt zum Erwerb von Jagdwaffen, ist Voraussetzung für die Jagdpachtfähigkeit
Tagesjagdschein
gilt 14 aufeinander folgende Tage, berechtigt nicht zum Erwerb eigener Waffen
Ausländerjagdschein
Ausländer können einen Jahresjagdschein erhalten, wenn sie eine gleichwertige Jägerprüfung bestanden haben.
Jugendjagdschein
erhalten Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren, wenn sie die Jägerprüfung bestanden haben. Folgende Einschränkungen gelten aber:
Mit 18 Jahren wird der Schein in einen Jahresjagdschein umgewandelt.
Falknerjagdschein
Voraussetzung dafür ist, dass nach der bestandenen Jägerprüfung (Möglichkeit auch einer eingeschränkten Jägerprüfung ohne Waffenkunde und ohne praktischer Prüfung) auch die Falknerprüfung erfolgreich abgelegt worden ist.
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