Wieselwippbrettfalle

  • unversehrt lebend fangend
  • daher Einsatz erlaubt
  • muss 2x täglich kontrolliert werden
  • aber umstritten aus Gründen des Tierschutzes
  • hoher Stoffwechsel des Hermelins lässt die Tiere in der Falle verhungern

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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