Hochwild
Bis 1848 war der Adel Inhaber des Jagdrechtes
Hochwild war dem Hohen Adel vorbehalten
zum Hochwild zählt man:
- alles Schalenwild außer Rehwild
- Auerwild
- Steinadler und Seeadler
Bis 1848 war der Adel Inhaber des Jagdrechtes
Hochwild war dem Hohen Adel vorbehalten
zum Hochwild zählt man:
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