Kurzwaffen
Alle Schusswaffen bei denen nicht die beiden Bedingungen für Langwaffen vorliegen
Die Bedingungen sind:
- Gesamtlänge der Waffe einschließlich der Laufmündung und der Schaftkappe beträgt mindestens 60 cm
- Lauf und Verschluss im geschlossenen Zustand über 30 cm
Dazu zählen: