Einzeljagd

  • Sammelbegriff für alle Jagdarten, die der Jäger  allein ausübt, die nicht auf dem Zusammenwirken mehrerer Personen (Jäger und Treiber) beruhen. 
  • Es sind vor allem Pirsch und Ansitz
  • mit Hilfe des Hundes auch Suche,  Buschieren, Stöbern, Brackieren  und Baujagd
  • sofern der Jäger allein bzw. nicht mehr als 4 Personen daran teilnehmen, so dass eine Gesellschaftsjagd vorläge.

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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