Gesellschaftsjagd

  • Eine Gesellschaftsjagd liegt dann vor, wenn bei einer Jagdart mindestens 5 Personen (Jäger + Treiber) gemeinsam jagen.
  • Der Gesetzgeber schreibt dafür die Bestimmung eines Jagdleiters vor.
  •  Jugendjagdscheininhaber  dürfen daran nicht teilnehmen

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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