Gesellschaftsjagd
- Eine Gesellschaftsjagd liegt dann vor, wenn bei einer Jagdart mindestens 5 Personen (Jäger + Treiber) gemeinsam jagen.
- Der Gesetzgeber schreibt dafür die Bestimmung eines Jagdleiters vor.
- Jugendjagdscheininhaber dürfen daran nicht teilnehmen