Kupieren
Kupieren (=Stutzen) der Behänge und Ruten ist nach der Hundetierschutzverordnung von 2001 grundsätzlich verboten.
Allerdings gibt es Ausnahmegenehmigungen zum Kupieren der Rute für bestimmte Jagdhunderassen
Kupieren (=Stutzen) der Behänge und Ruten ist nach der Hundetierschutzverordnung von 2001 grundsätzlich verboten.
Allerdings gibt es Ausnahmegenehmigungen zum Kupieren der Rute für bestimmte Jagdhunderassen
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