Hegeschau

  • in Bayern gesetzlich geregelte Veranstaltung (AVBayJG § 32 ff.) 
  • zur Überprüfung  der Abschussplanerfüllung gemäß Abschussplan
  • Beurteilung inwieweit die gesetzliche Vorgabe der Bejagung gemäß der Alterstruktur des Wildes erfüllt worden ist. 

Ablauf: 

  1. Die untere Jagdbehörde legt Ort und Zeitpunkt der Hegeschau im Zusammenwirken mit dem Forstamt fest. 
  2. Die Durchführung und Bezahlung obliegt der örtlichen Jägerschaft (Kreisverbände des BJV)
  3. Jäger bringen verpflichtend alle Trophäen (die Geweihe der männlichen Stücke aus dem abgelaufenen Jagdjahr .
  4. Beurteilung der Trophäe (Alter) 
  5. Bekanntgabe der Ergebnisse

Weitere Begriffserklärungen:

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