Wasserjagd

Jagd auf Wasserwild an Gewässern:

  • Ansitz oder Anstand am Ufer oder im Boot
  • akustische Lockjagd
  • optische Lockjagd
  • Stöbern im Schilf
  • Treibjagd, wobei die Schützen am Ufer angestellt sind, neben den stöbernden Hunden können im flachen Schilfwasser auch Treiber durchgehen 

Achtung:

  • Hunden ist unbedingt die Halsung abzunehmen
  • Einsatz von Motorbooten ist nach § 19 BJG verboten
  • der Gesetzgeber (BayJG Art. 39) verlangt die Verwendung brauchbarer Hunde in genügender Anzahl

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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