Fallenjagd

Die Fallenjagd ist in Bayern erlaubt,

  • für Jäger und Nichtjäger,
  • wenn ein Fallenkurs absolviert worden ist
  •  nur mit Fallen,
  • die entweder sofort tötend sind
  • oder unversehrt lebend fangen (§ 19 BJG)
  • Fangen darf man ohne besondere behördliche Erlaubnis nur
  • Raubwild und Wildkaninchen.

Vorteile:

  • ganztägig auch nachts einsetzbar
  • vermeidet Jagddruck

Nichtjäger

  • brauchen die Erlaubnis von der Jagdbehörde 
  • nach Vorlage der Bestätigung eines absolvierten Fallenkurses
  • Fallenjagd nur in der eigenen befriedeteten Fläche erlaubt

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

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