Jagdleiter

  • Verantwortlicher für die Durchführung einer Gesellschaftsjagd
  • Gesetzliche Vorgabe
  •  Das ist der Revierinhaber oder ein von ihm beauftragter erfahrener und revierkundiger Jäger.

Aufgaben bei der Begrüßung:

  • er legt fest, welches Wild geschossen werden darf
  • belehrt die Schützen im Umgang mit der Schusswaffe
  • kann erlauben, dass schon vor dem Anblasen geschossen werden darf, wenn der Schütze seinen Stand eingenommen hat und einen sicheren Schuss abgeben kann
  • kann erlauben, dass ins Treiben hineingeschossen werden darf, wenn das Gelände übersichtlich genug ist
  • gibt die zur Anwendung kommenden Jagdsignale bekannt
  • erläutert den Ablauf der einzelnen Treiben und gibt die Folge bekannt
  • teilt die Jagdteilnehmer in Gruppen auf
  • kontrolliert die Warnkleidung der Teilnehmer 
  • kontrolliert die Jagdscheine auf ihre Gültigkeit (wegen Versicherung)

zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung in Bayern

Weitere Begriffserklärungen:

 A  B  C  D  E  F  G  H  I  J K  L  M  N  O  P  R  S  Sch  St  T  U  V  W  Z
  

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