Jagdleiter
- Verantwortlicher für die Durchführung einer Gesellschaftsjagd
- Gesetzliche Vorgabe
- Das ist der Revierinhaber oder ein von ihm beauftragter erfahrener und revierkundiger Jäger.
Aufgaben bei der Begrüßung:
- er legt fest, welches Wild geschossen werden darf
- belehrt die Schützen im Umgang mit der Schusswaffe
- kann erlauben, dass schon vor dem Anblasen geschossen werden darf, wenn der Schütze seinen Stand eingenommen hat und einen sicheren Schuss abgeben kann
- kann erlauben, dass ins Treiben hineingeschossen werden darf, wenn das Gelände übersichtlich genug ist
- gibt die zur Anwendung kommenden Jagdsignale bekannt
- erläutert den Ablauf der einzelnen Treiben und gibt die Folge bekannt
- teilt die Jagdteilnehmer in Gruppen auf
- kontrolliert die Warnkleidung der Teilnehmer
- kontrolliert die Jagdscheine auf ihre Gültigkeit (wegen Versicherung)