Wasserjagd
Jagd auf Wasserwild an Gewässern:
- Ansitz oder Anstand am Ufer oder im Boot
- akustische Lockjagd
- optische Lockjagd
- Stöbern im Schilf
- Treibjagd, wobei die Schützen am Ufer angestellt sind, neben den stöbernden Hunden können im flachen Schilfwasser auch Treiber durchgehen
Achtung:
- Hunden ist unbedingt die Halsung abzunehmen
- Einsatz von Motorbooten ist nach § 19 BJG verboten
- der Gesetzgeber (BayJG Art. 39) verlangt die Verwendung brauchbarer Hunde in genügender Anzahl