
Eigenjagdrevier
- Bejagbare zusammenhängende Fläche, die einer Person gehört und die Mindestgröße für ein Eigenjagdrevier besitzt
- Mindestgröße in Bayern :
- Im Hochgebirge und seinen Vorbergen:
- mindestens 300 ha große zusammenhängende Fläche
- Im Flachland und im übrigen Bayern:
- mindestens 81,755 ha groß zusammenhängende Fläche