Wildtauben
- In Deutschland gibt es vier Wildtaubenarten
- die dem Jagdrecht unterliegen
- Ringeltaube
- Türkentaube
- Hohltaube
- Turteltauben
- Zwei davon dürfen bejagt werden, nämlich
- Ringel- und Türkentaube in Bayern vom 01.11. - 20.02.2021.
- Hohl- und Turteltaube sind dagegen ganzjährig geschont.
- Daneben gibt es noch Stadttauben
- die dem Naturschutzrecht unterliegen
- Alle Tauben brüten mehrmals im Jahr.
- Sie legen immer nur zwei Eier.
- Die Vögel sind monogam (Saisonehe).
- Täubin und Tauber brüten abwechselnd.
- Warum legen sie immer nur zwei Eier?
- Nach dem Schlüpfen werden die Jungen ca. 14 Tage mit der sogenannten Kropfmilch von beiden Eltern gefüttert. Die Milch reicht aber jeweils nur für ein Junges.
- Sie nehmen Salzlecken an und saugen Wasser mit dem Schnabel ein.