Revierpächter
Jagdreviere (Eigenjagdreviere oder Gemeinschaftsjagdreviere) können nur natürliche Personen pachten, die jagdpachtfähig sind.
Jagdpachtfähigkeit:
ist erreicht wenn der Jäger einen
- gültigen Jahresjagdschein besitzt
und
2. volle drei Jagdjahre vorher einen solchen besessen hat
Pachtverträge
- bedürfen der schriftlichen Form
- müssen von der Unteren Jagdbehörde genehmigt werden
- Eintrag in den Jahresjagdschein
Höchstgrenzen
jeder Jäger darf höchstens pachten:
- 2000 ha im Hochgebirge und seinen Vorbergen
- 1000 ha im übrigen Bayern
Höchstzahl der Mitpächter:
- die ersten 500 im Hochgebirge und…
- Die ersten 250 ha im übrigen Bayern = 2 Pächter
- Je weitere angefangene 500 (250) ha = je 1 Pächter
Beispiel: 504 ha (im übrigen Bayern) = 4 Pächter