Jagdbehörden
Jagdbehörden
- untere : im Landratsamt oder Kreisverwaltungsreferat einer kreisfreien Stadt
- höhere: Regierung der Regierungsbezirke
- oberste: Staatsministerium
Jagdbeirat
Jede Jagdbehörde hat einen Jagdbeirat der die jeweilige Jagdbehörde berät, er hat nur beratende Funktion, aber bei der Bestätigung oder Festsetzung der Abschusspläne muss die Jagdbehörde Übereinstimmung mit dem Beirat erzielen Verschiedene Verbände schicken Vertreter:
untere Jagdbehörde
je ein Vertreter aus
- Forstwirtschaft
- Landwirtschaft
- Jagdgenossenschaften
- Jäger
- Naturschutz
höhere Jagdbehörde
zusätzlicher Vertreter aus
- Teich- und Fischereiwirtschaft
oberste Jagdbehörde
zusätzliche Vertreter aus
- Berufsjäger
- Tierschutz
Jagdberater
erfahrener Jäger vom Amt berufen, um die jeweilige Jagdbehörde zu beraten
kein Mitglied des Jagdbeirats, muss aber geladen sein zu den Sitzungen
erhält eine Aufwandsentschädigung